Wichtige Informationen für unsere Mitarbeiter*innen

Die Zahl der nachgewiesenen Infektionen mit dem neuartigen Corona Virus (Covid-19) erhöht sich in Nordrhein-Westfalen von Tag zu Tag weiter. Vorrangiges Ziel ist es, eine Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern bzw. zu verlangsamen.

Zum Schutz unserer Mitarbeiter*innen, zum Schutze der uns anvertrauten Menschen, zur Sicherstellung der Dienstleistungen in unseren Einrichtungen und Verwaltungsabteilungen und zur Unterstützung und Sicherstellung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung wude folgende Dienstanweisung erlassen:

Mit sofortiger Wirkung ist die Teilnahme an sämtlichen auswärtigen Terminen, Dienstreisen, Tagungen, Schulungen, Veranstaltungen, Sitzungen und Gremien grundsätzlich untersagt!

Ausnahmen hiervon sind nur nach Rücksprache mit der Geschäftsführung in besonderen Einzelfällen möglich.

Ab Montag, den 16.03.2020 bis voraussichtlich 19.04.2020, gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“. Des Weiteren sind die Schulen für den genannten Zeitraum geschlossen.

Mitarbeiter*innen als Schlüsselpersonen

Oberste Priorität hat nun, dass die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen, die von dem Betretungsverbot bzw. der Schulschließung betroffen sind, ab Montag, den 16.03.2020 sichergestellt ist.

Als Schlüsselpersonen gelten in unserem Verband und Unternehmen insbesondere die Mitarbeiter*innen der Pflegeeinrichtungen sowie der Eingliederungshilfe.

Dieser Personenkreis hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Notbetreuung. Das gilt für Alleinerziehende, die schulpflichtige Kinder in den Schulklassen 1 – 6 oder aber Kinder in der Kindertageseinrichtung haben. Gleiches gilt, wenn beide Elternteile als Schlüsselperson zu identifizieren sind.

Der vorgenannte Personenkreis aus unserem Verband oder Unternehmen erhält von der Einrichtungsleitung die dafür erforderliche Bescheinigung der Unabkömmlichkeit.

Mitarbeiter*innen, die keine Schlüsselpersonen sind

Alle anderen Mitarbeiter*innen, die nicht zu dem Personenkreis der Schlüsselfunktionen gehören, welche jedoch ebenfalls auf Kinderbetreuung angewiesen sind, haben die Möglichkeit, nach Rücksprache mit den jeweiligen Vorgesetzten Absprachen darüber zu  treffen, Urlaub oder Freizeitausgleich für Über- und Mehrarbeitsstunden bzw. unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Über weitere Informationen halten wir unsere Mitarbeiter*innen auf dem Laufenden und bitten diese für den Fall möglicher Änderungen Ihre E-Mails und unsere Webseiten im Blick zu halten. Natürlich stehen den Mitarbeiter*innen auch deren Vorgesetzten als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.